W&B Baumaschinenservice

Mietbedingungen

Folgende Mietbedingungen sind Vertragsbestandteil des Mietvertrages. Der Mieter verpflichtet sich a) Den Einsatz von Mietgeräten in seine Haftpflichtversicherung (Privat-, Bau- oder Betriebshaftpflicht) mit aufzunehmen. b) das Gerät vor Überbeanspruchung zu schützen. c) für Wartung und Pflege des Gerätes im üblichen Rahmen zu sorgen. Bei einer Mietdauer von mehr als 150 Betriebsstunden sind die vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionen zu veranlassen. d) alle notwendigen Instandsetzungsarbeiten für die Inbetriebhaltung sofort sach- und fachgerecht durchführen zu lassen, gegebenenfalls auf eine gültige UVV zu achten. e) das Gerät nach Beendigung der Mietzeit in einwandfreiem betriebsfähigem, der Dauer der Einsatzzeit angemessenen Zustand zurückzugeben (gereinigter Zustand) und gegebenenfalls auf Mängel hinzuweisen. f) die anfallenden Kosten für Betriebsstoffe zu übernehmen und wie vom Vermieter, voll getankt wieder zurückzugeben. Andernfalls werden 2,50 € je Liter abgerechnet. g) auftretende Störungen sofort zu beheben oder die Firma W&B Baumaschinenvermietung GbR zu benachrichtigen. h) qualifiziertes Personal einzusetzen. Mietzeiten a) Die Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien vereinbarten Tag mit der Übergabe der Maschine an den Mieter oder dessen Beauftragten. Wird die Maschine versandt, beginnt die Mietzeit mit dem Zeitpunkt der Übergabe an den Frachtführer. Wird die Maschine an dem vereinbarten Tage abgenommen, so beginnt die Mietzeit an diesem Tage. Die Mietzeit endet am Tage der Rückgabe oder bei Versendung mit dem Eintreffen der Mietsache auf dem Betriebshof des Vermieters. b) Zur Berechnung der Tagesmiete werden 10 Arbeitsstunden zugrunde gelegt. Jede weitere angefangene Arbeitsstunde wird mit 10 % des Tagesmietpreises berechnet. c) Die volle Tagesmiete ist auch dann zu zahlen, wenn die normale Schichtzeit nicht voll ausgenutzt wird. Samstage gelten als Werktage. Sie werden dann nicht berechnet, wenn die Arbeit an diesem Tage nachweislich geruht hat. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind dem Vermieter zu melden. Sie werden nicht abgerechnet, außer es ist erkennbar, dass gearbeitet wurde – dann wird dieser mit 65 € berechnet. An- und Abtransport Gehen zu Lasten des Mieters. Am Tag der Abmeldung muss das Gerät/die Maschine dem Vermieter abholbereit und frei zugänglich zur Verfügung gestellt werden. Beim Transport der Maschinen durch den Mieter ist allein der Fahrer für die Einhaltung der zulässigen Transportabmessungen / Nutzlasten / Achslasten / Ladungssicherungen verantwortlich. Bei Zuwiderhandlung erlischt der Versicherungsschutz. Versicherung Für alle Mietmaschinen (außer Radlader Atlas 62D) und -geräte aller Art besteht eine Maschinenkaskoversicherung (inkl. innerer Betriebsschäden). Kein Versicherungsschutz besteht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Reifenschäden und Verschmutzungen sind ebenfalls nicht versichert. Bei allen Schäden an Mietmaschinen und Mietgeräten aller Art stellen wir Ihnen eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,00 Euro je Schadensfall und Maschine/Gerät in Rechnung. Bei Diebstahlschäden beträgt die Selbstbeteiligung 10 %, mind. 1.500,00 Euro je Schadensfall und Maschine/Gerät. Bei Unterschlagung 25 %, mind. 2.500,00 Euro je Schadensfall und Maschine/Gerät. Für oben genannte Versicherung erheben wir eine Pauschale von 10 € pro Miettag. Fehlendes Werkzeug Und Zubehör bei Rückgabe oder Abholung der Maschine werden dem Mieter weiter berechnet. Unter- bzw. Weitervermietung Ist ohne unsere Zustimmung nicht zulässig. Andere bzw. weitere sondere Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen. Für Schäden und Verluste Die dem Mieter durch Schlechtwetter oder Ausfall des gemieteten Gerätes entstehen, haftet der Vermieter nicht. Die Maschinen und Geräte sind nur für die konstruktiven bzw. angedachten Verwendungszwecke zu benutzen. Eine Zweckentfremdung ist verboten bzw. hat der Mieter zu verantworten. Auf eine entsprechende Tragfähigkeit des Untergrundes ist zu achten. Rechte des Vermieters Der Vermieter ist berechtigt, das Gerät jederzeit zu besichtigen und bei Feststellung einer nicht ordnungsgemäßen Wartung oder Überbeanspruchung oder bei Zahlungsverzug oder Vermögensverschlechterung des Mieters den Vertrag fristlos zu kündigen und das Gerät auf Kosten des Mieters abholen zu lassen. Stillstandzeiten Sind grundsätzlich im Voraus schriftlich anzumelden und genehmigen zu lassen. Nachträgliche Freimeldungen werden nicht anerkannt. Alle anfallenden Reparaturen und Reinigungsarbeiten Die der Mieter zu verantworten hat, werden ab 01.01.2022 mit 65,00 Euro pro angefangene Stunde plus Materialkosten plus Anfahrtskosten in Rechnung gestellt. Rechnungen Sind sofort bei Rechnungserhalt zahlbar. Bei Zielüberschreitung werden bankübliche Verzugszinsen berechnet. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution oder eine Mietvorauszahlung zu verlangen. Ist der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache sofort zurückzuholen. In diesem Fall ist der Mieter jedoch verpflichtet, die Miete bis zur vertragsmäßigen Beendigung des Mietverhältnisses, längstens jedoch für 30 Tage, weiterzuzahlen. Der Mieter bestätigt Mit seiner Unterschrift bzw. Benutzung, dass er mit der Funktion der Maschine vertraut ist bzw. eingewiesen wurde. Unbefugten ist die Benutzung verboten. Er kennt die geltenden Unfallverhütungsvorschriften.
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